Schutzkonzept für Veranstaltungen
Das Schutzkonzept stützt sich auf die vom Bund erhobenen und empfohlenen Massnahmen. Bei Änderung der aktuellen Lage, sowie je nach Art und Grösse des Anlasses, werden die von der IHK Thurgau umgesetzten Massnahmen entsprechend angepasst.
Eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 1.5 Metern kann bei Veranstaltungen nicht ausgeschlossen werden. Für die Rückverfolgbarkeit werden gemässe BAG-Verordnung die Kontaktdaten der Gäste erfasst, 14 Tage lang aufbewahrt und danach vernichtet. Es kann allenfalls zu einer Quarantäne kommen, wenn es während der Veranstaltung enge Kontakte mit Covid-19-Erkrankten gab.