Zweimal Nein zu den Gesundheitsinitiativen

Am 9.Juni kommen gleich zwei Volksinitiativen zur Abstimmung, die das Gesundheitswesen betreffen: Die Kostenbremsen-Initiative der Mitte und die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP. Die IHK Thurgau hat zu beiden Vorlagen die NEIN-Parole beschlossen.

Kostenbremsen-Initiative

Die Eidgenössische Volksinitiative der Mitte «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» hat zum Ziel, dass Bundesrat und Parlament Massnahmen ergreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark ansteigen. Dieser Fall tritt ein, wenn das Kostenwachstum pro versicherte Person um mindestends einen Fünftel über der Nominallohn-Entwicklung liegt.

Die Initiative wird von allen Parteien ausser der Mitte abgelehnt, denn der vorgeschlagene Mechanismus ist zu starr: Sparmassnahmen müssten jeweils für das Folgejahr nach der Kostenüberschreitung ergriffen werden. Dies erlaubt kaum strategisch weitsichtige Kürzungen. Die Gegner befürchten, dass dieser Ansatz zu Rationierung im Gesundheitswesen und damit zu einer «Zwei-Klassen-Medizin» führt. Die Initiative eliminiert auch keine Fehlanreize im System. Es ist zudem fraglich, ob die Lohnentwicklung als Indikator sinnvoll ist: Denn in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten steigen die Gesundheitskosten tendenziell stärker. Wichtige Faktoren wie die demografische Entwicklung und den medizinisch-technischen Fortschritt berücksichtigt die Vorlage auch nicht.  

Der Bundesrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative erarbeitet, der in Kraft tritt, falls die Initiative abgelehnt wird: Dieser sieht vor, dass Ziele für das maximale Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorzusehen sind. Werden diese Ziele überschritten, sind Tarifpartner, Bund und Kantone künftig verpflichtet zu prüfen, welche korrigierenden Massnahmen eingeleitet werden können

Prämien-Entlastungs-Initiative

Die Initiative zur Prämienentlastung wurde von der SP eingereicht. Sie hat zum Ziel, dass die Krankenkassenprämien höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen. Darüber hinausgehende Belastungen sollen durch Prämienverbilligungen ausgeglichen werden. Die jährlichen Mehrkosten betragen gemäss Schätzungen des Bundes ca. 4.5 Milliarden Franken - bis 2030 könnte dieser Betrag auf bis zu 11 Milliarden Franken steigen. Wie schon bei der 13 AHV-Rente, machen die Initianten keinen Vorschlag, wie der Vorstoss zu finanzieren ist. Die Initiative setzt zudem auch keinerlei Anreize, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen einzudämmen. Personen mit geringeren Einkommen profitieren bereits heute von Prämienverbilligungen.

Auch bei Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative tritt ein Gegenvorschlag in Kraft: Der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligungen soll einem Mindestprozentsatz der Gesundheitskosten entsprechen. Somit erhalten die Kantone, welche über die meisten Kompetenzen im Gesundheitswesen verfügen, einen Anreiz, die eigenen Kosten möglichst tief zu halten.

Die Initiative wird von den bürgerlichen Parteien abgelehnt.

Zweimal NEIN der IHK

Die IHK Thurgau lehnt beide Initiativen ab, da damit keine Fehlanreize im System eliminiert werden. Die Prämien-Entlastungs-Initiative lässt zudem offen, wie die Umsetzung finanziert werden soll. Dies vor dem Hintergrund einer ohnehin schon angespannten Finanzlage.

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